Steuerliches Umfeld PDF
 
Die wichtigsten Steuern
           
            Mehrwertsteuer (IVA)
 
 
 
Körperschaftssteuer (IS)
 
 
Die Körperschaftssteuer betrifft juristische Personen und ist auf in Spanien anasässige Unernehmen anwendbar.
Allgemein: Besteuerungsgrundlage = Buchhaltungsergebnis ± festgesetzte ergebnisneutrale Anpassungen, die im Körperschaftssteuergesetz (LIS) aufgeführt werden.
Die vor kurzem erfolgte Reform setzt ab 2008 einen Satzt von 30% fest. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Kleinunternehmen werden niedriegere Sätze erhoben.
 
 
Einkommenssteuer bei natürlichen Personen (IRPF)
 
 
Die Einkommenssteuer bei natürlichen Personen (IRPF) trifft auf Personen zu, die steuerrechtlich gesehen in Spanien wohnhaft sind. Die Einkommenssteuerzahler leisten Abgaben für ihre weltweit erziehlten Einkommen.
 
Der Steuerzahler ist im spanischen Staatsgebiet wohnhaft, wenn er mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr auf spanischem Gebiet verbringt oder wenn sich in Spanien sein Hauptwohnsitz oder der Mittelpunkt seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten oder seiner wirtschaftlichen Interessen befindet.
 
Die vor kurzem erfolgte Reform definiert als Bestandteil der Besteuerungsgrundlage einen allgemeinen Teil und einen bestimmten Teil der Vermögenswerte:
 
Der Teil der Vermögenswerte setzt sich, einerseits aus dem Überschuss der Erträge aus beweglichen Vermögenswerten und andererseits aus dem Überschuss der Gewinne- und Verluste die sich bei der Übertragung von Eigentum ergeben, zusammen.  Dieser Teil der Besteuerungsgrundlage wird mit 18% besteuert.
 
Der Hauptteil der Besteuerungsgrundlage setzt sich aus dem Überschuss des Einkommens (Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeiten, Immobilienerträgen usw.) und dem Überschuss des Saldos aus Eigentumsgewinnen und –verlusten, die nicht in dem Teil der Vermögenswerte enthalten sind, zusammen. (Zum Beispiel Prämien).
 
In Bezug auf die Steuersätze wurde eine allgemeine Staatliche Tabelle aufgestellt und eine Regionale Steuertabelle; der gesamte Mindeststeuersatz für Einkommen bis 17.360 € beträgt 24% und der gesamte Höchststeuersatz für Einkommen von mehr als 52.360 € beträgt 43%.
 
 
Eigentumsübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte (TP und AJD)
 
 
Diese Abgaben sind Pflicht für eine festgelegte Auswahl von Rechtsgeschäften:
 
ART DES GESCHÄFTSVORGANGS
FÄLLIGER ABGABENSATZ
Körperschaftsangelegenheiten, z. B. Gründung und Kapitalerweiterung oder -schnitt einer Körperschaft usw
1%
Übertragung von Immobilien
6%
Übertragung von beweglichem Eigentum und Verwaltungsgenehmigungen
4%
Gewisse Sachgebühren
1%
Gewisse öffentliche Schriften
0,5%
 
Mehrwertsteuer (IVA)
 
 
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 18%, der auf die Mehrheit der Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben wird. Es gibt einen reduzierten Steuersatz von 8%, der nur auf festgelegte Warenlieferungen und einige Dienstleistungen erhoben wird. Es gibt auch einen noch weiter reduzierten Satz von 4%, der auf Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen erhoben wird oder auf gewisse öffentlich unterstützte Wohnungen.
 
Festgelegte Vorgänge sind von der Steuer ausgenommen (zum Beispiel Finanzoperationen und Versicherungen, medizinische Dienste oder Lehrtätigkeiten). 
 
 
 
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