Rechtliches Umfeld PDF
 
            Rechtsform der Unternehmen
            Arten von Arbeitsverträgen
            Sozialversicherung
            Berufsunabhängiger Midestlohn
            Ausländische Arbeitnehmer
 
 
 
  Rechtsform der Unternehmen.

 
Gebräuchliche Arten von Körperschaften.
 
 
ART
ANZAHL DER GESELLSCHAFTER
KAPITAL
HAFTUNG
Aktiengesellschaft (AG)
Mindestens 1
Minimum

 

60.102 €
Beschränkt auf Kapitaleinlage
Europäische Aktiengesellschaft (EAG)
Mindestens 1
Nicht weniger als 120.000 €
Prinzipiell beschränkt auf gezeichnetes Kapital
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mindestens 1
Mindesteinlage 3.006 €
Beschränkt auf Kapitaleinlage
Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Mindestens 1 / höchstens 5 zum Zeitpunkt der Konstituierung
Zwischen 3.012 € und 120.202 €
Beschränkt auf Kapitaleinlage
 
 
 
Arten von Arbeitsverträgen
 
Arbeitsverträge können unbefristet oder für eine festgesetzte Zeitdauer abgeschlossen werden. Die gebräuchlichsten Zeitarbeitsverträge werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst: 
 
ART
OBJEKT
DAUER
Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag mit festgelegtem Leistungsspektrum
Selbständige Ausführung einer Arbeit oder einer Dienstleistung innerhalb der Aktivitäten der Firma
Abhängig von der Ausführungszeit des Projekts
Aushilfsvertrag bei Produktionsbedarf
Um der Marktnachfrage gerecht zu werden, bei vermehrter Arbeit oder bei verbesserter Auftragslage
Maximal 6 Monate innerhalb von 12 Monaten (verlängerbar um höchstens 12 Monate für einen Zeitraum von 18 Monaten)
Zeitarbeitsvertrag
Temporäre Vertretung von Arbeitnehmern
Bis zur erneuten Arbeitsaufnahme des vertretenen Arbeitnehmers oder bis zum Ablauf des vereinbarten Vertretungszeitraums
Praktikumsvertrag
Untervertragnahme von Personen mit Universitätsabschluss oder einer mittleren bzw.  höheren Berufsausbildung
Minimum 6 Monate (zweimal verlängerbar) und höchstens 2 Jahre
Ausbildungsvertrag
Aneignung der theoretischen und praktischen Ausbildung, die zur Ausübung eines bestimmten Berufs notwendig ist.
Minimum 6 Monate und höchstens 2 Jahre (kann auf 3 Jahre verlängert werden bei gegenseitiger Übereinkunft)
 
 
 
Sozialversicherung
 
Alle Unternehmer, ihre Arbeitnehmer, Selbständige, Mitglieder von Produktionskooperativen, Hausangestellte, Militärpersonal und Beamte, die in Spanien wohnhaft sind und/oder ihre Funktion in Spanien ausüben, müssen in das spanische Sozialversicherungssystem eingetragen sein und unterliegen der Beitragspflicht. Diese Beiträge werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Im Jahr 2012 setzen sich diese Beiträge wie folgt zusammen: 
 
   
Gesamtbeitrag
Arbeitnehmer %
Gesamt %
6,35
36,25
 
 
Bemessungsgrundlage: Diese Prozentsätze werden auf die durch Mindest- und Höchstgrenzen (abhängig von der Kategorie des Arbeitnehmers) festgelegte Bemessungsgrundlage angewandt und erhoben, wobei in 2012 das monatliche Minimum bei 748,20€  und das Maximum bei  3.262,50€ liegen.
 
 
Berufsunabhängiger Mindestlohn
 
Der Mindestlohn beträgt 2012 in Spanien 641,40 €/Monat und 8.979,60 €/Jahr.
 
 
Ausländische Arbeitnehmer
 
Die spanische Regelung unterscheidet zwischen den Vorraussetzungen für Ausländer, die dem europäischen Gemeinschaftsrecht unterliegen und Ausländern, auf die die generellen Normen für Ausländer angewendet werden. 
 
Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
 
Ausländer, die dem europäischen Gemeinschaftsrecht unterliegen, aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, aus dem europäischen Einheitsraum und der Schweiz benötigen als Arbeitnehmer oder Selbständige keine Arbeitserlaubnis und können unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie spanische Staatsangehörige.
 
Staatsangehörige aus Nichtmitgliedsländern.
 
Ausländer, die aus Nichtmitgliedsländern stammen, benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Spanien und ein spezielles Arbeitsvisum.  Arbeitgeber, die einen Ausländer aus Nichtmitgliedstaaten beschäftigen möchten, müssen vorher eine Genehmigung des Ministeriums für Arbeit einholen.
 
 
Joomla Templates by JoomlaShack Joomla Templates by Compass Design