| Rechtliches Umfeld |
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Gebräuchliche Arten von Körperschaften.
Arbeitsverträge können unbefristet oder für eine festgesetzte Zeitdauer abgeschlossen werden.
Die gebräuchlichsten Zeitarbeitsverträge werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Alle Unternehmer, ihre Arbeitnehmer, Selbständige, Mitglieder von Produktionskooperativen, Hausangestellte, Militärpersonal und Beamte, die in Spanien wohnhaft sind und/oder ihre Funktion in Spanien ausüben, müssen in das spanische Sozialversicherungssystem eingetragen sein und unterliegen der Beitragspflicht. Diese Beiträge werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt.
Im Jahr 2012 setzen sich diese Beiträge wie folgt zusammen:
Bemessungsgrundlage:
Diese Prozentsätze werden auf die durch Mindest- und Höchstgrenzen (abhängig von der Kategorie des Arbeitnehmers) festgelegte Bemessungsgrundlage angewandt und erhoben, wobei in 2012 das monatliche Minimum bei 748,20 und das Maximum bei 3.262,50 liegen.
Der Mindestlohn beträgt 2012 in Spanien 641,40 /Monat und 8.979,60 /Jahr.
Die spanische Regelung unterscheidet zwischen den Vorraussetzungen für Ausländer, die dem europäischen Gemeinschaftsrecht unterliegen und Ausländern, auf die die generellen Normen für Ausländer angewendet werden.
Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Ausländer, die dem europäischen Gemeinschaftsrecht unterliegen, aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, aus dem europäischen Einheitsraum und der Schweiz benötigen als Arbeitnehmer oder Selbständige keine Arbeitserlaubnis und können unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie spanische Staatsangehörige.
Staatsangehörige aus Nichtmitgliedsländern.
Ausländer, die aus Nichtmitgliedsländern stammen, benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Spanien und ein spezielles Arbeitsvisum. Arbeitgeber, die einen Ausländer aus Nichtmitgliedstaaten beschäftigen möchten, müssen vorher eine Genehmigung des Ministeriums für Arbeit einholen.
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